Zum Inhalt springen Menü

Sie sind hier:

Genossenschaft/Mitgliedschaft

Was ist eine Wohnungsgenossenschaft?

Eine Wohnungsgenossenschaft ist praktisch ein demokratisch aufgebautes Wohnungsunternehmen, für welches das Wohl der Mitglieder an erster Stelle steht – und nicht die Rendite. Denn Mieter sind hier Mitglieder – und damit Miteigentümer an der Genossenschaft. Andere Aktionäre oder Gesellschafter gibt es nicht. Werfen Sie auch einen Blick in unsere Satzung, um Funktionswiese und Aufbau der Genossenschaft besser zu verstehen.

Was sind die Unterschiede zwischen einer Wohnungsgenossenschaft und anderen Vermietern?

Die wichtigsten Vorteile einer Wohnungsgenossenschaft:

  • Es gibt keine Aktionäre oder andere Gesellschafter, die mitverdienen – daher bleibt mehr Geld für die Wohnungen und den Service.
  • Mieter genießen prinzipiell lebenslanges Wohnrecht – Eigenbedarfskündigungen gibt es nicht.
  • Mitglieder haben demokratische Mitbestimmungsrechte (u. a. Wahlrecht zur Vertreterversammlung).
  • Mitglieder erhalten aktuell bis zu satte vier Prozent Dividende auf Ihre Genossenschaftsanteile.

Nachteile gibt es keine – als Mitglied sind Sie genau so flexibel wie ein „normaler“ Mieter.

Wie werde ich Mitglied – und wie kündige ich?

Sie werden automatisch Mitglied der Genossenschaft, sobald Sie eine Wohnung der SPAR + BAU mieten. Im Grunde bedeutet das nur eine Unterschrift mehr. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist ebenfalls einfach – muss allerdings separat von der Wohnungskündigung durchgeführt werden.

Was ist ein Geschäftsanteil?

Kurz gesagt: Ein Geschäfts- oder Genossenschaftsanteil ist das, was bei anderen Vermietern die Kaution ist, allerdings viel besser verzinst.

Wenn Sie es genau wissen möchten: Mit dem Kauf eines Geschäftsanteils im Wert von 300,00 € werden Sie Mitglied in unserer Genossenschaft und beteiligen sich am Gesamtkapital. Die demokratisch von allen Mitgliedern gewählte  Vertreterversammlung beschließt, wie hoch die Dividenden auf die Geschäftsguthaben sind. Aktuell ist folgendes Dividenden-Splitting von der Vertreterversammlung beschlossen worden: Die ersten 10 Geschäftsanteile werden mit 4 % verzinst, alle weiteren Geschäftsanteile werden mit 2 % verzinst. Außerdem berechtigt der Geschäftsanteil zur Ausübung des Stimmrechts bei der Vertreterwahl. Ihre Mitgliedschaft wird nicht automatisch mit der Wohnung gekündigt. Wenn Sie die Mitgliedschaft bis zum 30. September eines Jahres kündigen, erhalten Sie Ihren Geschäftsanteil nach der Vertreterversammlung im folgenden Jahr (meist Ende Juni) ausbezahlt. Viele Mitglieder bleiben auch nach ihrem Auszug Mitglied - weil sie sich der Genossenschaft verbunden fühlen und/oder um von der jährlichen Dividende auf die Geschäftsanteile zu profitieren. Theoretisch haften Sie mit dem Pflichtanteil im Falle einer Insolvenz der SPAR + BAU. Praktisch spielt das keine Rolle, da  die SPAR + BAU über eine Eigenkapitalquote von über 65 Prozent verfügt (als solide gilt ein Wohnungsunternehmen gemeinhin ab einer Eigenkapitalquote von 20 Prozent), seit über 125 Jahren erfolgreich ist und stetig Überschüsse erwirtschaftet.

Wann wird die Dividende ausgezahlt?

Die Dividende wird nach dem Beschluss durch die Vertreterversammlung Ende Juni des folgenden Jahres ausgezahlt, Voraussetzung ist die Dividendenberechtigung. Dividendenberechtigt ist der Stand des Geschäftsguthabens zum 01.01. des jeweiligen Geschäftsjahres, auf das die Dividende ausgeschüttet wird.

Kann ich weitere Geschäftsanteile erwerben?

Aufgrund eines Beschlusses können derzeit keine weiteren Geschäftsanteile erworben werden. 

Muss ich Steuern abführen?

Grundsätzlich besteht eine Steuerpflicht, die Abführung der entsprechenden Beträge nehmen wir für Sie vor. Sollten Sie über eine gültige Nichtveranlagungsbescheinigung verfügen oder noch Freiraum für einen Freistellungsauftrag haben, so können wir die entsprechende Steuerbefreiung hinterlegen und eine Minderung der Dividende durch die Steuerzahlung abwenden.

Kann man Wohnungsbauprämie erhalten?

Grundsätzlich ist der genossenschaftliche Wohnungsbau förderfähig und die Mitglieder können auf Antrag Wohnungsbauprämie erhalten. Gerne geben wir Ihnen einen Wohnungsbauprämienantrag, den Sie ausgefüllt an uns zurückgeben, mit diesem Antrag wird von der Finanzverwaltung die Förderfähigkeit anhand der Einkommensgrenzen geprüft. Wohnungsbauprämienberechtigt ist die jeweils erste Zahlung auf einen Geschäftsanteil im Antragsjahr. 

Wo finde ich die Wohnungsangebote?

Unser Wohnungsangebot ist vielfältig. In unserer Schautafel vor der Verwaltung oder auf unserer Internetseite www.spar-und-bau.de finden Sie immer alle aktuellen Wohnungsangebote. Gerne beraten wir Sie auch persönlich. Schauen Sie doch einfach mal vorbei!

Mietvertrag/Betriebskosten

Welche Voraussetzungen muss ich für den Abschluss eines Mietvertrages erfüllen?

Für den Abschluss eines Mietvertrages müssen Sie die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft erwerben und einige Unterlagen mitbringen (Personalausweis, die letzten Einkommensnachweise, Vorvermieterbescheinigung). Außerdem holen wir mit Ihrem Einverständnis eine Schufa-Auskunft ein.

Darf ich in der Wohnung Haustiere halten?

Für Katzen oder noch größere Haustiere benötigen Sie die schriftliche Zustimmung der SPAR + BAU – sowohl wenn Sie diese zum Einzug mitbringen, als auch, wenn Sie diese nachträglich anschaffen möchten. Wir entscheiden von Fall zu Fall – und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Das heißt: Wir können die Erlaubnis widerrufen, wenn sich aus der Tierhaltung Probleme für das Haus, die Wohnung oder die Nachbarn ergeben. Kleintiere wie Meerschweinchen, Vögel etc. dürfen Sie auch ohne unsere ausdrückliche Zustimmung halten. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihren Nachbarn über Ihre Haustier-Pläne abzustimmen!

Darf ich auf dem Balkon grillen?

Nicht erlaubt ist das Grillen mit Gas oder Kohle auf dem Balkon – unter anderem aus brandschutztechnischen Gründen. Allerdings dürfen Sie mit einem Elektrogrill auf dem Balkon grillen – sofern es keine Beschwerden der Nachbarn gibt. Also stellen Sie sicher, dass sich Ihre Nachbarn nicht durch Rauch und Qualm belästigt fühlen – und versuchen Sie im Konfliktfall, einen Kompromiss zu finden. Kleiner Tipp: Die Nachbarn gelegentlich zum gemeinsamen Grillen einzuladen, dürfte die beste Medizin gegen Beschwerden sein.

Darf jemand bei mir einziehen?

Sobald jemand für mehr als vier Wochen in Ihrer Wohnung wohnt, bedarf das der Zustimmung der SPAR + BAU. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Plänen an Ihren zuständigen Kundenbetreuer und teilen Sie uns Namen und Geburtsdatum der einziehenden Person schriftlich mit. Übrigens: Die Grundmiete erhöht sich durch weitere Bewohner nicht. Gegebenenfalls erhöhen sich jedoch bestimmte Betriebskosten, wenn zusätzliche Personen in Ihrer Wohnung wohnen.

Wie gehe ich vor, wenn es im Haus wiederholt zur Ruhestörungen kommt?

Suchen Sie zunächst das Gespräch mit dem/den Nachbarn. Sollte dies nichts verbessern, informieren Sie uns bitte schriftlich über die Art und Zeitpunkte der Ruhestörungen.

Wann erhalte ich die Betriebskostenabrechnung?

Sie erhalten diese spätestens bis zum 31. Dezember des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Jahres. Vier Wochen darauf sind die Zahlungen fällig.

Übrigens: Die Betriebskostenabrechnung nennt immer volle Jahre als Abrechnungszeitraum – auch, wenn Sie nicht die ganze Zeit über in der Wohnung gewohnt haben. Der Zeitraum der Anmietung findet sich in der Abrechnungstabelle in der Spalte „Zeit anteilig“ wieder – und wird in der Abrechnung berücksichtigt.

Wie setzen sich die unterschiedlichen „Gesamtschlüssel“ in der Abrechnungstabelle zusammen?

Für verschiedene Betriebskostenarten gibt es entsprechende spezifische Verteilungsschlüssel. Diese können der m³-Verbrauch sein, wenn ein Wasserzähler installiert ist, dann wird der Gesamtverbrauch der Abrechnungseinheit im Gesamtschlüssel aufgezeigt. Bei allen anderen Betriebskostenarten ohne spezifischen Verteilungsschlüssel wird die Wohnfläche genommen, in diesen Fällen findet sich die Wohnfläche Ihrer Wohnung unter der Spalte „Schlüssel anteilig“ wieder.

Kann die monatliche Miete auch zur Mitte eines Monats per Dauerauftrag gezahlt werden?

Gemäß § 8 des geschlossenen Dauernutzungsvertrages ist der Mieter verpflichtet, die Miete per Lastschrift jeweils zum 1. eines Monats vom Konto einziehen zu lassen. Ein vom Vertrag abweichender Termin des Mieteinzuges oder die Zahlung per Dauerauftrag ist auf Grund der einheitlichen Verfahrensweise leider nicht möglich.

Ich habe eine Reparatur in der Wohnung oder am Haus zu melden?

Am schnellsten per Telefon, Reparaturannahme Tel.: 0800 0180720.

Ich habe eine Reparatur oder einen Notfall nach Geschäftsschluss der SPAR + BAU zu melden?

Der Anruf bei der SPAR + BAU, Tel.: 18 07 – 0 wird nach Geschäftsschluss an eine Notrufzentrale weitergeleitet, von dort werden die entsprechenden Firmen beauftragt. Es werden nach Geschäftsschluss aber nur dringende Notfälle bearbeitet, wie z. B. Rohrbruch, Stromausfall, Gasgeruch, Heizungsausfall der Zentralanlagen usw.

Wohnungsanpassungen

Könnte ich ein neues Bad bekommen?

Sprechen Sie uns gerne an! Wir besprechen Ihre individuellen Wünsche, prüfen die Umsetzbarkeit in der Wohnung und schauen gemeinsam, welcher Umbau zu welchen Konditionen machbar ist. Wenden Sie sich hierzu an unseren Mitarbeiter Stefan Mieseler unter 04421 1807-63, oder per E-Mail an s.mieseler@spar-und-bau.de.

Könnte ich Rollläden für bestimmte Fenster bekommen?

Ja – das machen wir gern. Für zusätzlich angebrachte Rollläden erhöhen wir die Miete um vier Euro pro Fenster. Teilen Sie uns am besten formlos per E-Mail an s.mieseler@spar-und-bau.de oder telefonisch unter 04421 1807-63 mit, für welche Räume bzw. Fenster Sie sich zusätzliche Rollläden wünschen. Sie können uns auch in der Geschäftsstelle besuchen und dort das entsprechende Formular ausfüllen.

Kann ich Schwellen in der Wohnung entfernen lassen?

Ja – auch dabei helfen wir gern. Melden Sie Ihren Wunsch einfach der Reparaturannahme. Diese beauftragt dann Handwerker, die Schwellen sach- und fachgerecht zu entfernen. Dieser Service ist für Sie kostenlos.

Darf ich die Wohnung selbst umbauen/renovieren?

Bitte stimmen Sie alle größeren Renovierungsarbeiten mit der SPAR + BAU ab. Das beginnt bereits beim Streichen einer Wand mit stark deckender, dunkler Wandfarbe. Auch wenn Sie neue Fußböden verlegen möchten oder ähnlich umfangreiche Änderungen planen, sprechen Sie bitte mit uns. Zwar möchten wir, dass Sie es sich in der Wohnung gemütlich machen, allerdings auch, dass sich auch Ihre Nachmieter noch in der Wohnung wohlfühlen.

Auszug und Co.

Ich möchte ausziehen. Wann und wie muss ich kündigen?

Die kurze Antwort: Bitte kündigen Sie schriftlich, spätestens drei volle Monate vor Ihrem Auszug.

Die ausführliche Antwort: Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Das heißt: Wenn Sie zum 30. April ausziehen möchten, müssten Sie spätestens am dritten Werktag des Februars schriftlich kündigen.

Kann ich die Kündigungsfrist verkürzen, wenn ich selbst einen Nachmieter suche?

Wir freuen uns, wenn Sie selbstständig nach Nachmietern suchen – und falls ein Nutzungsvertrag mit einem Nachmieter zustandekommt, entlassen wir Sie gegebenenfalls gern vorzeitig aus dem Mietvertrag. Die SPAR + BAU entscheidet jedoch immer selbst, an wen und zu welchen Konditionen sie eine Wohnung vermietet. Es kann auch sein, dass wir eine Wohnung gar nicht direkt weitervermieten, beispielsweise, wenn wir sie grundlegend modernisieren. Bitte besprechen Sie solche Details mit Ihrem Kundenbetreuer.

Wie muss ich meine Wohnung an die SPAR + BAU übergeben?

Bitte übergeben Sie die Wohnungen besenrein und frei von eigenen Gegenständen. Falls Sie selbstständig etwas umgebaut haben, sind Sie verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, sofern es nicht anders mit den Mitarbeitern der SPAR + BAU oder dem Nachmieter besprochen ist.

Warum möchte die SPAR + BAU bei der Wohnungsübergabe meine neue Anschrift wissen?

Auch wenn Sie nach der Wohnungs- und Schlüsselübergabe kein Mieter mehr sind, erhalten Sie noch eine Betriebskostenabrechnung für das zurückliegende Jahr. Ihre neue Adresse benötigen wir, damit wir Ihnen diese auch zustellen können.

Was versteht man unter Schönheitsreparaturen?

Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere das Anstreichen oder Tapezieren der Wände und Decken. Schönheitsreparaturen müssen in der Regel vor dem Auszug durchgeführt werden. Zur Festlegung in welchem Umfang diese fällig sind, findet rechtzeitig vor Ihrem Auszug eine Vorabnahme der Wohnung statt.

Zurück zum Seitenanfang