Vertreterwahl 2016 – mitmachen und mitbestimmen
Jedes Mitglied der Genossenschaft kann dem Wahlausschuss einen Kandidaten zur Wahl vorschlagen, wenn der Wahlvorschlag von mindestens 3 Mitgliedern unterzeichnet ist. Der Wahlvorschlag muss den Namen, Vornamen, die Mitgliedsnummer und die Anschrift des vorgeschlagenen Mitglieds enthalten. Dem Wahlvorschlag ist eine Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beizufügen. Entsprechende Vordrucke liegen in unserer Geschäftsstelle aus. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich an dieser genossenschaftlichen Mitbestimmungsmöglichkeit beteiligen.
Die anschließende Wahl der Vertreter wird als Briefwahl durchgeführt.