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Vertreterversammlung 2021 - Einsicht Geschäftsbericht

Aufgrund der Corona-Pandemie findet die Vertreterversammlung auch in diesem Jahr nicht als Präsenzveranstaltung, sondern im schriftlichen Umlaufverfahren statt. Hierdurch können die notwendigen Beschlussfassungen regulär noch im ersten Halbjahr 2021 herbeigeführt und pünktlich die Dividendenzahlungen vorgenommen werden.

Einen entsprechenden Beschluss hatten Vorstand und Aufsichtsrat nach eingehender Beratung in gemeinsamer Sitzung am 11. März 2021 gefasst, da trotz aktuell niedriger Inzidenzwerte von der Durchführung einer Präsenzveranstaltung mit deutlich über 100 Personen ein derzeit noch unüberschaubares Risiko ausgeht.

Die rechtliche Legitimation zu dieser Vorgehensweise ergibt sich aus dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz und Strafverfahrensrecht (COVID-19-Gesetz). Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 können Generalversammlungen abweichend von § 43 Abs. 7 Satz 1 GenG auch dann schriftlich oder elektronisch gefasst werden, wenn dies in der Satzung nicht ausdrücklich zugelassen ist.

Die entsprechenden Beratungs- und Abstimmungsunterlagen sind den Vertreterinnen und Vertretern bereits am 27. Mai 2021 zugesandt worden. Selbstverständlich bleiben auch bei der Durchführung der Vertreterversammlung im schriftlichen Umlaufverfahren die Mitgliederrechte gewahrt. So haben die Vertreterinnen und Vertreter im Zeitraum vom 7. bis 13. Juni 2021 Zeit ihre Fragen an den Vorstand und Aufsichtsrat zu formulieren. Die Beantwortung der Fragen erfolgt schriftlich gegenüber allen Mitgliedern der Vertreterversammlung in der Zeit vom 14. bis 20. Juni 2021. Im Anschluss folgt die Abstimmungsperiode, die mit der Beschlussfassung am 28. Juni 2021 endet.

Über nachfolgende Tagesordnung hat die Vertreterversammlung 2021 zu beschließen:

  • Bericht über die gesetzliche Prüfung für das Geschäftsjahr 2019 gemäß § 59 GenG
  • Lagebericht des Vorstandes und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020
  • Feststellung des Jahresabschlusses per 31. Dezember 2020 unter Billigung der Vorwegzuweisungen in die Ergebnisrücklagen
  • Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Jahresabschluss 2020
  • Entlastung des Vorstandes
  • Entlastung des Aufsichtsrates
  • Kreditgewährung gemäß § 49 Genossenschaftsgesetz (GenG)


Der durch den Aufsichtsrat geprüfte Jahresabschluss (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und der Lagebericht des Vorstandes sowie der Bericht des Aufsichtsrates liegen in der Zeit vom 14. Juni 2021 bis 21. Juni 2021 in der Geschäftsstelle der SPAR + BAU zur Einsicht für alle Mitglieder aus.

Nach Beschlussfassung der Vertreterversammlung steht der komplette Geschäftsbericht 2020 auch im Bereich Service/Downloads für Sie zum Download bereit.
 


 

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